Zahnfüllungen aus Steinzement
Amalgam ist ab 1.1.2025 in der EU als Füllungsmaterial verboten.
Sollen alte Amalgamfüllungen entfernt werden?
Bei schadhaften Füllungen ist in jedem Fall zu überlegen, diese komplett zu tauschen. Eine generelle Entfernung aller Amalgamfüllungen ist nur sinnvoll, wenn Sie amalgamfrei werden wollen!
Kassenfüllungen im Seitzahnbereich
Seitzahnfüllungen aus Steinzement werden nach wie vor von der Krankenkasse übernommen.
Nach derzeitigem Stand sind Füllungen im Seitzahnbereich aus Glasionomerzement oder Komposit von der Patientin/dem Patienten selbst zu bezahlen und können dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Es werden 80% des Amalgamtarifes rückerstattet.
Über Füllungsmaterialalternativen beraten wir Sie gerne!